Als Wohnungseigentum
bezeichnet man das Eigentum an einer Wohnung - genannt Eigentumswohnung, diese
Eigentumswohnung stellt ein Sondereigentum in Form einer Wohnung innerhalb eines
Mehrfamilienhauses darf.
Man spricht ab zwei Eigentümer die sich in
einem Gebäude zwei Wohnungen teilen von Eigentumswohnungen.
Die Pflicht
zur Eigentümerversammlung besteht um wichtige Fragen über das Gemeinschaftseigentum
zu klären, zum Gemeinschaftseigentum zählt z.B. der Hausflurbereich,
das Dach, die Aussenfassade und der Gartenbereich.
Z.B. bei Fragen wenn
es um den Energieausweis - Energiepass geht, der ab Juli 2008 Pflicht geworden
ist ( für Verkäufer und Vermieter ), sowie bei Fragen bezgl. des Hausmeisters,
die Arbeiten am Haus und Garten.
Nicht Teile des Gemeinschaftseigentum
ist die einzelne Wohnung, die Wohnungen werden bei einer Teilungserklärung
entsprechend aufgeteilt und zugeordnet. | Infos
gesucht ? Hier finden Sie schnell passende Infos zu:
- Weitere Infos über Immobilien ? Bzw.
Erklärung des Begriffes
Hier gibt es Anbieter/Verkäufer usw.: Köln
Bonn Düsseldorf Baugerüst gebraucht und mehr !!
Miteigentumsanteil
auf Wikipedia
Tip für den Winter - Winterurlaub
Tirol Schnee, Sonne und mehr !
Gerüst und mehr auf www.fahrgeruest.com
der Seite !!!
|