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Eigentumswohnungen

Was ist das - die Eigentumswohnung - ?

Als Wohnungseigentum bezeichnet man das Eigentum an einer Wohnung - genannt Eigentumswohnung, diese Eigentumswohnung stellt ein Sondereigentum in Form einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses darf.

Man spricht ab zwei Eigentümer die sich in einem Gebäude zwei Wohnungen teilen von Eigentumswohnungen.

Die Pflicht zur Eigentümerversammlung besteht um wichtige Fragen über das Gemeinschaftseigentum zu klären, zum Gemeinschaftseigentum zählt z.B. der Hausflurbereich, das Dach, die Aussenfassade und der Gartenbereich.

Z.B. bei Fragen wenn es um den Energieausweis - Energiepass geht, der ab Juli 2008 Pflicht geworden ist ( für Verkäufer und Vermieter ), sowie bei Fragen bezgl. des Hausmeisters, die Arbeiten am Haus und Garten.

Nicht Teile des Gemeinschaftseigentum ist die einzelne Wohnung, die Wohnungen werden bei einer Teilungserklärung entsprechend aufgeteilt und zugeordnet.

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